Volksdemokraten Deutschland

Für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmtheit – Mehr für die Eigenen!

Wiederherstellung des Rechtsstaates

Zusammengestellt von Thomas Schlawig

Der russische Schriftsteller, Systemkritiker und Literaturnobelpreisträger, Alexander Solschenyzin (1918-2008), welcher viele Jahre in russischen Lagern und der Verbannung verbracht hat, sagte einmal: „Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert“.

Und kein geringerer als der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger schrieb in der Deutschen Richterzeitung 09/1982: „In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“ [1]

Der Verfasser selbst hat zweimal Erfahrungen machen müssen, die ihn am Rechtsstaat haben zweifeln lassen. Im ersten Fall ging es um eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Diese endete mit einem Vergleich zu guten Konditionen. Trotzdem wäre er in die nächste Instanz gegangen, aber sein Rechtsanwalt hat davon abgeraten. „Wir sollten froh sein über das, was wir erreicht haben. Ich kenne die Düsseldorfer Richterschaft und wenn wir an den falschen geraten, verlieren wir auch das noch“.

Im zweiten Fall ging es um eine erfundene Körperverletzung. Ein Radfahrer fuhr den Verfasser auf einem schmalen Radweg von hinten an und stürzte. Da er sich dabei verletzte, erstattete er Anzeige wegen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft D. verhängte ein Strafbefehl in Höhe von 30 x 30 Tagessätzen. Der Rechtsanwalt, welcher den Fall übernahm, sagte: „Staatsanwälte sind faule Säcke und hassen nichts mehr als Aktenberge auf ihrem Schreibtisch. Deswegen verhängen sie gern Strafbefehle und sind die Arbeit los“. Die Klage gegen diesen Strafbefehl war erfolgreich und das Verfahren wurde eingestellt.

Rechtsstaat? Jein. Und wenn, dann nur, weil sich der Betroffene zur Wehr gesetzt hat.

Es gibt in diesem Land zu Hauf Fälle, in denen mit zweierlei Maß gemessen wird und die Rechtsprechung ad absurdum geführt wird. Es sind in der Regel Fälle, in denen nach der politischen Großwetterlage entschieden wird. In nicht wenigen Fällen entscheiden Richter nicht nach Recht und Gesetz, sondern z.B. aufgrund von Druck durch Clans und Sippen, welche den Richter und seine Familie bedrohen. Rechtsstaat? Eindeutig NEIN.

Bestes Beispiel ist der Tod der „umstrittenen“ Jugendrichterin Kirsten Heisig im Jahr 2010 in Berlin. Der o.g. Klientel hatte sie den Kampf angesagt und ihrem Buch den Titel „Das Ende der Geduld: Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter“ gegeben. Am 28.Juni 2010 wurde sie im Tegeler Forst in Berlin erhängt an einem Baum aufgefunden. „Bereits zweieinhalb Stunden nach dem Fund der Leiche gab die Justizsenatorin, nach eigener Aussage „um den Spekulationen ein Ende zu bereiten“, bekannt, Kirsten Heisig habe „offensichtlich Suizid“ begangen“.[2] Eine solche Vorgehensweise hat mit einem Rechtsstaat nichts gemein. Hier ist eindeutig politisch entschieden worden, um den unangenehmen Gründen nicht auf die Spur gehen zu müssen.

Der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel hält den Rechtsstaat für nicht mehr funktionsfähig.[3] In einem Gespräch klagt er über realitätsferne Politik, eingeschüchterte Zeugen und einen bundesweit bekannten Clan-Boss. Weiterhin beklagt er, daß Asylsuchende und Migranten häufiger Straftaten begehen als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Dennoch wird Migration von vielen Politikern und Medien als etwas durchweg Positives dargestellt. Es heißt dann oft, man dürfe niemanden stigmatisieren, und viele dieser Täter seien doch Deutsche. Das stimmt, aber nicht wenige von ihnen haben ausländische Wurzeln und brauchen dann vor Gericht teilweise einen Dolmetscher. Gegen den Berliner Clan-Boss Arafat Abou-Chaker liefen rund dreißig Ermittlungsverfahren. Nur einmal wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, er gilt aber weiter als nicht vorbestraft.

Genau diese Leute – werden aber von der Justiz mit Samthandschuhen behandelt. Es werden „kultursensible Urteile“ für „Ehrenmord“ oder Vergewaltigung gesprochen, weil der Täter angeblich nicht weiß, daß diese Verbrechen in Deutschland unter Strafe stehen. So wird mit zweierlei Maß gemessen. Ein Deutscher wird wesentlich härter bestraft als der „Reisende“. „Wenn der Täter Christ oder Atheist gewesen wäre, würde seine Schuld schwerer wiegen“.[4]

Kommt ein verurteilter Verbrecher tatsächlich hinter Schloß und Riegel, ähnelt der Knast einem 5-Sterne-Hotel. Das ist keine Strafe, es ist eine Erholung auf Staatskosten. Führt er sich gut, gibt´s als Belohnung Freigang und begeht die nächsten Verbrechen oder verschwindet auf wundersame Weise. Die Justiz muß, wie der gesamte Staat, gründlich reformiert werden, wenn sie das Vertrauen der Bürger nicht restlos verlieren wollen.

Der Fisch stinkt vom Kopf her und dort liegt auch die Ursache für viele, wenn nicht alle Probleme. Ein Richter aus NRW rechnet in seinem Buch „Urteil: Ungerecht. Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ gnadenlos mit der deutschen Justiz ab.[5]

Unverhohlen rügt er die „Skandalurteile“ seiner Mitstreiter, die Klüngelwirtschaft in der Justizverwaltung, die seiner Meinung nach völlig überforderten und ineffizienten Gerichte. Berufungskammern brandmarkt er als „Rabattmarkenvereine“, den Deutschen Richterbund (fast 17.000 Mitglieder) als Sammelbecken für Karrieristen und Schlaffies.

Er schreibt: „Für einen Richter ist Entscheidungsschwäche ebenso folgenschwer wie eine Mehlstauballergie für einen Bäcker oder Angst vor Wasser bei einem Rettungsschwimmer. Und doch ist Entscheidungsschwäche unter Richtern weitverbreitet.“

  • „Man darf von Menschen, die Angst vor Verantwortung haben und über ein hohes Maß an Bequemlichkeit und eine gewisse Machtgier verfügen, keine selbstbewussten und zügigen Entscheidungen erwarten.“

 

  • „Die deutsche Gerichtsverwaltung ist geprägt von einer lähmenden Angst vor Fehlern als dem typischen Karrierehindernis. Hieraus entsteht der Drang, Entscheidungen, wenn irgendwie möglich, zu vermeiden… Das sind klassische Antworten meiner Kollegen auf die Frage, weshalb sie erneut eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt oder einen Haftbefehl nicht erlassen haben.“

 

  • „Eine Richterschaft wird niemals ein gesundes und starkes Selbstbewusstsein entwickeln können, solange sie bevormundet wird … Und das haben auch die meisten modernen Staaten begriffen, indem sie eine strikte Trennung der Staatsgewalten – Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung – in ihren Verfassungen verankert haben. Nur in Deutschland wird dieser Weg, der gut bekannt ist, nicht gegangen. Die Einführung einer Selbstverwaltung für die rechtsprechende Gewalt ist unverzichtbar.“

Vor allem aber muß die deutsche Justiz unabhängig von politischen Einflüssen sein. Es kann nicht sein, daß Urteile auf Grund von politischem Druck zustande kommen, oder das ein „unabhängiger“ Generalbundesanwalt vom Justizminister entlassen wird. Konkret ging es im Jahr 2015 um die Entlassung von Generalbundesanwalt Range durch den damaligen Justizminister Maas.

„Der Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kritisiert „Wir sehen den Rechtsstaat beschädigt“, sagte Harald Reiter, Mitglied des Vereins. Es sei der Eindruck entstanden, dass in laufende Ermittlungen eingegriffen wurde, um ein politisch gewolltes Ergebnis zu erreichen. Die Expertise eines neutralen Gutachters habe offenbar durch ein Behördengutachten des Ministeriums ersetzt werden sollen. Die Einflussnahme des Justizministeriums müsse nun näher geprüft werden, fordern die Bundesrichter und Bundesanwälte. Wenn jemand eine rechtswidrige Weisung erteile, zum Beispiel zum Zweck, eine Bestrafung zu vereiteln, so mache er sich strafbar. Allerdings hat der Verein keine Anzeige gestellt, diese kamen von Privatpersonen“.

Tatsächlich ist der Generalbundesanwalt formal dem Bundesjustizminister unterstellt und kann von ihm Weisungen empfangen. Der Deutsche Richterbund bemängelt dieses Abhängigkeitsverhältnis schon lange.[6]

Diese Abhängigkeit der Justiz von der Politik hat inzwischen auch den EuGH beschäftigt. In seinem Urteil vom 27. Mai 2019 untersagte er deutschen Staatsanwaltschaften die Ausstellung europäischer Haftbefehle mit dem Verweis auf die nicht sichergestellte Unabhängigkeit derselben aufgrund ihrer Weisungsabhängigkeit von der Exekutive (Az. C-508/18, C-82/19, C-509/18).[7]

Mit anderen Worten, Deutschland ist für den EuGH kein Rechtsstaat. Das ist wohl auch der Grund, weswegen es in den Systemmedien kaum oder nicht propagiert wurde.

Das Weisungsrecht ist umstritten. Die Befürchtung: Bei Regierungskriminalität oder in anderen Fällen könnte der Justizminister die Staatsanwaltschaft anweisen, nicht so genau hinzuschauen. Dies wäre auch indirekt und informell auf Zuruf möglich. Oder der Minister könnte ein Ermittlungsverfahren anordnen, wo gar keines nötig wäre. [8]

Das sind alles Vorgänge, wie man sie nur aus Bananenrepubliken kennt. Der Gipfel der Unverfrorenheit war jedoch die Ernennung von Merkels Duzfreund Stefan Harbarth zum obersten Verfassungshüter.  Während der Kanzlerschaft Merkels war er von 2009 bis 2018 Mitglied des Deutschen Bundestags. 2016 wurde er Mitglied im CDU-Bundesvorstand. Mit dem Ausscheiden des Vizepräsidenten des BVerfG Ferdinand Kirchhof im Juni 2018 wurde dessen Stelle frei. Da die damalige Koalition aus CDU/CSU und SPD aber für die Ernennung eines Nachfolgers keine Zweidrittel-Mehrheit hatte, einigten sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP darauf, Harbarth als Verfassungsrichter zu nominieren. Von da an ging es Schlag auf Schlag. Am 22. November 2018 wurde Harbarth vom Bundestag zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Am 23. November 2018 wählte ihn der Bundesrat einstimmig zum Vizepräsidenten des Gerichts, am 30. November 2018 wurde er ernannt und ist seitdem Vorsitzender des Ersten Senates.

Vor der Wahl zum Richter des Bundesverfassungsgerichts war Harbarth Rechtsanwalt in verschiedenen Kanzleien. So war er in seiner ehemaligen Kanzlei Shearman & Sterling u.a. damit beschäftigt, die Cum-Ex-Geschäfte „juristisch wasserdicht“ zu machen. Diese kriminellen Geschäfte hängen noch heute dem ehemaligen Hamburger Bürgermeister und heutigen Kanzler Scholz, sowie seinem damaligen Finanzsenator Hamburgs und heutigen Bürgermeister, Tschentscher, an.

Aber es gibt weitere Kritikpunkte an Harbarth. So weigert er sich beharrlich, die Namen der Gutachter zu nennen, welche für seine Ernennung zum Honorar-Professor der Juristischen Fakultät an der Uni Heidelberg entscheidend waren. In einem Rechtsstreit urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe, die Namen müssen offengelegt werden.

Weiterhin gab es eine Feststellungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu Feststellung von Nebeneinkünften, welche er in seiner Eigenschaft als Abgeordneter des Deutschen Bundestages erhalten haben soll. Im Mai 2008 gründete sich die Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG. Harbarth wurde dort Vorstandsmitglied, beziehungsweise Mitglied der Geschäftsführung, als die Gesellschaft 2018 in eine GmbH umgewandelt wurde.

Laut faz.net vom 21.03.2014 lagen seine Nebeneinkünfte bei über 250.000 Euro jährlich.

t-online.de schreibt am 15.05.2020: „Kann man etliche Jahre Bundestagsabgeordneter sein und dazu hauptberuflich ein Vorstand einer Anwaltskanzlei? […] Die Geschäftsberichte der Kanzlei und die Transparenzangaben auf der Seite des Bundestags lassen seine Rechnung schlüssig erscheinen. Aus Angaben für Januar 2018, als aus der Anwalts-AG eine GmbH wurde, ergibt sich eine monatliche Vergütung zwischen 75.000 und 100.000 Euro. Harbarth verdient damals so außergewöhnlich viel, dass Kritiker fragen, ob seine Anwaltstätigkeit wirklich als Nebentätigkeit gelten kann. Das Mandat für den Bürger muss aber für einen Bundestagsabgeordneten im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen, heißt es im Abgeordnetengesetz.

Im Juni des vergangenen Jahres lud Kanzler Merkel die Richter des 1. und 2. Karlsruher Senats am Bundesverfassungsgericht zum vertraulichen Abendessen ins Kanzleramt. Zentrales Thema des Abends war die Corona-Politik der Merkel-Regierung. Und das trotz laufender Verfahren vor dem BVerfG gegen Merkels sogenannte Bundesnotbremse. Fragen der Presse wurden nicht oder nur unzureichend beantwortet.

tichyseinblick.de vom 30.06.2022: „Nicht nur Bild kam diese Einladung seltsam vor. Die Zeitung erstellte einen Fragenkatalog dazu. Einsilbige Antwort des BVerfG: „Das Verfahren ist nach den Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) durchgeführt worden.“ Obwohl es um heikle Themen ging, wurde nichts schriftlich festgehalten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied schließlich am 16. Juni 2022, dass das Verfassungsgericht verpflichtet war, die Fragen zu beantworten. Nun, das kommt auch nicht alle Tage vor: Deutschlands oberstes Gericht muss von einem Verwaltungsgericht gezeigt bekommen, wo es langgeht! Nun zweimal schon eine solche Nachhilfe!“

Am 15.06.2022 urteilte der Zweite BVerfG-Senat mit Vizepräsidentin Doris König, daß die Äußerungen von Ex-Bundeskanzler Merkel zur Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten im Jahr 2020 die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG verletzt haben und damit verfassungswidrig sind.

Warum hat sich das BVerfG mit diesem Urteil aber zwei Jahre Zeit gelassen? Merkel war auf Reisen in Südafrika, von dort hatte sie die Wahl als „unverzeihlich“ kritisiert und gefordert, dass sie „rückgängig gemacht werden“ müsse. Diese Bewertung ließ Merkel auf den Internetseiten des Kanzleramtes veröffentlichen. Warum „Karlsruhe“ für dieses Urteil mehr als zwei Jahre brauchte, ist ein Rätsel. Eigentlich hätte das Gericht 2020 entscheiden müssen. Aber dann löschte die Regierung die Merkel-Ansagen zu Thüringen von den Web-Seiten der Bundesregierung. Damit aber entfiel die erforderliche Eilbedürftigkeit – und das Gericht sah keinerlei Entscheidungsdruck mehr. Wer da wohl den entscheidenden Tip gegeben hat!? Grund für die Löschung soll wiederum nach Bild-Informationen übrigens ein dezenter Hinweis aus den Reihen des Gerichts gewesen sein.[9]

Fazit: Der deutsche Rechtsstaat ist in einem katastrophalen Zustand und dringend reformbedürftig. Aber wo muß da angesetzt werden?

Unsere Wahlprogramm-Vorschläge
  • Als Ursache allen Übels – nicht nur in der Justiz – muß die Bundesregierung abgewählt und Staat und Justiz gründlich reformiert werden,
  • Richter und Staatsanwälte müssen politisch unabhängig sein,
  • Strafen müssen zeitnah und spürbar hart verhängt werden,
  • ein Gefängnis muß auch als solches wahrgenommen werden und Strafgefangene müssen zur Arbeit herangezogen werden,
  • Schluß mit Kuscheljustiz und „kultursensiblen Urteilen“, wer in diesem Land lebt, muß für seine Taten büßen, ohne Einschränkung,
  • Richter und Gutachter tragen Verantwortung, wenn auf Grund ihrer Entscheidung Straftäter wieder straffällig werden, hauptsächlich bei Sexualstraftaten,
  • lebenslange Haft für Mörder, Tottreter und Vergewaltiger.
  • auch ist zu überlegen, ob für Kapitalverbrechen, welche zu 100 Prozent nachgewiesen sind, wie Mord, Kinderschändung, Terrorismus die Todesstrafe einzuführen ist.*

*Die Todesstrafe ist in der EU mit der Ratifizierung des Lissabon-Vertrages durch alle 27 Mitgliedsländer – auch Deutschland – am 01. Dezember 2009 durch die Hintertür wieder eingeführt worden. Allerdings nicht wie man meinen könnte, für Kapitalverbrechen, sondern im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr. Daneben erlaubt sie auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.[10]

 Diktaturen haben niemals ein Problem gelöst. Sie haben es nur verschwinden lassen.

Otto von Habsburg

 [1]  http://grundrechte-netzwerk.de/?p=3648

[2]  https://de.wikipedia.org/wiki/Kirsten_Heisig [3]  https://www.nzz.ch/international/berliner-oberstaatsanwalt-warnt-vor-ruin-des-rechtsstaats-ld.1603829 [4]  https://m.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/empoerung-ueber-urteil-kultureller-rabatt-fuer-ehrenmord-12863670.html [5]  https://www.dmm.travel/nc/news/warum-die-deutsche-justiz-versagt [6]  https://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-08/netzpolitik-affaere-heiko-maas-strafvereitelung?mode=recommendation&page=11&utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F [7]  https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-deutsche-staatsanwaltschaften-duerfen-keinen-eu-haftbefehl-ausstellen [8] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/europaeischer-haftbefehl-trotz-eugh-urteil-das-weisungsrecht-bleibt/24441540.html [9]  https://www.tichyseinblick.de/meinungen/bundesverfassungsgericht-harbarth/ [10] https://www.nordbayern.de/2.5886/die-eu-offnet-der-todesstrafe-eine-hinterture-1.570979

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daniel erbstoesser
daniel erbstoesser
1 Jahr zuvor

Es muss ein ender der aussetzungen unser gesetze geben und die müssen endlich beachtet werden von der politik. Unser land hat millionen aufgenommen und tut es immer noch siehe nancy daser und baerbocks afgahnistan plan und bestimmt steht der plan halb mali her zu bringen und alle durfen wir durchfuttern und hausen. Es reicht. Deutschland ist ener der reichsten länder auf dieser erde und sein geld wird von seiner politiker in aller welt verteilt nur deutschland selber kriegt nichts und für alle anderen brauchen die ein paar tage zu entscheiden und wanns um uns geht ist entweder kein geld da oder die müssen monate drüber reden. Das ahrtaal braucht spenden aber die genderdorfer in afrika,jemen,nicaragua nicht, finde den fehler.

wasserachat
wasserachat
1 Jahr zuvor

Straftaten dürfen nicht mehr zusammengefasst werden . Jede einzelne Tat muss ein eigenständiges Strafmaß haben . Der 50 Betrüger rein begeht muss auch 50 Mal bestraft werden … Das kann man natürlich auch in einer Verhandlung abhandeln … Und Straftäter mit Migrationshintergrund, sollte auch gleich die Abschiebung mit geurteilt werden .

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Grundrechte zurückfordern, Grundgesetz retten

Es begann nicht erst mit diesem einen verräterischen Satz, aber eben jener markierte einen Gezeitenwandel im Inneren. Als Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel folgenreich das Kollektiv beschwor,